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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Charlottes Forsthaus §1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge zwischen den Vermietern des Ferienhauses “Charlottes Forsthaus” vertreten durch Herrn Rudolf Oberdorfer (nachfolgend Vermieter), Henningstege 17, 46485 Wesel, und dem Gast / den Gästen und für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
§ 2 Vertragsabschluss Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn der Vermieter auf die schriftliche Buchungsanfrage des Gastes hin diesem einen Gastaufnahmevertragsangebot zustellt und dieses Angebot nach Unterzeichnung und Rückversendung an den Vermieter von diesem bestätigt wird. Die Bestätigung ist formfrei und sowohl schriftlich, per e-mail (auch per Fax), als auch mündlich möglich und bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung des Vertrages und kommt nur zwischen Vermieter und Gast zustande.
§ 3 Leistungen, Zahlungen 1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in vertraglicher Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. 2. Der Gast verpflichtet sich, für die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. 3. Die geltenden bzw. vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. 4. Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und vom Gast gesondert vor Ort zu entrichten. Der Gast ist grundsätzlich verpflichtet die Kurtaxe für alle unter diesem Vertrag im Ferienhaus verbleibenden Gäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am erstfolgenden Werktag nach der Anreise bei dem Hausmeister, Herrn Ott zu entrichten, der die Zahlungen an die Kurverwaltung weiterleitet. Da im Falle der Nichtbezahlung der Kurtaxe der Vermieter von der Kurverwaltung in Anspruch genommen wird, steht diesem ein Rückerstattungsanspruch der verauslagten Kurtaxe grundsätzlich zu. 5. Der gesamte Mietpreises wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gastaufnahmevertrages fällig. Im Regelfalle ist der vereinbarte Mietpreis im voraus zu überwiesen; im Ausnahmefalle (z.B. bei kurzfristigen Buchungen) kann er am Anreisetag in bar entrichtet werden. Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Mietpreises-Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises binnen 14-Tage nach Zustellung der Rechnung zu verlangen. Die zweite Hälfte des Mietpreises ist spätestens bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zu entrichten. Im Mietpreis sind die Kosten für Gas und Strom nicht enthalten. Sie werden am Ende der Vertragslaufzeit nach Zählerstand zu den jeweiligen Gas- & Strompreisen der Stadtwerke Bad Wildbad abgerechnet. Die zum Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns gültige Gas-& Strom-Preisliste wird dem Gast zugänglich gemacht.. 6. Der Mieter Kontrolliert bei der Anreise die Gas-& Stromzählerstände und entrichtet eine bar-Kaution in Höhe von 200,00 € die am Ende der Mietvertragslaufzeit mit den Kosten des Real entnommenen Gas-& Strom-Verbrauches abgerechnet wird. 7. Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Vermieters aufrechnen.
§ 4 Stornierung und nicht Inanspruchnahme der Leistung Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes den Vertrag storniert oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, ist er dennoch verpflichtet, dem Vermieter auch für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vollen, vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Ein Mietpreisrückerstattungsanspruch wird ausgeschlossen. Sofern eine Weitervermietung durch den Vermieter für den stornierten Zeitraum möglich ist, werden vom Vermieter 50% des bereits bezahlten Mietpreises für die Stornotage zurücküberwiesen. Sofern eine Weitervermietung des Ferienhauses während des stornierten Zeitraumes nicht möglich ist, fällt bei Stornierung damit der vollständige Vertragspreis an; wir empfehlen dringend für diesen Fall eine Reise Rücktritts Versicherung bei der „Die Europäische“ Reiseversicherung* abzuschließen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Der Mieter ist berechtigt, im Verhinderungsfalle die Rechte aus dem Gastaufnahmevertrag an Freunde zu übertragen.
§ 5 An- und Abreise An- und Abreise-Tage sind im Gastaufnahmevertrag festgelegt. Am Anreisetag steht dem Gast das Ferienhaus ab 14:00 Uhr (nur Erdgeschoss mit Küche und Wohnräumen, ab ca. 17:00 Uhr zur vollen Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Ferienhaus bis 9:00 Uhr verlassen haben, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, Charlottes Forsthaus für die nachfolgenden Gäste wieder herzurichten.
§ 6 Haftung Entstehen in dem Ferienhaus Schäden, die durch den Gast oder ihn begleitende Personen verursacht werden, haftet der Gast für diese Schäden. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eltern haften grundsätzlich für Ihre Kinder. Das betreten der Sauna und des Badezubers, das Benutzen der Äxte und Sägen zur Brennholzgewinnung und das Verlassen der Gartenwege geht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Auch der Verzehr der Garten-Kräuter und –Beeren ergeht auf eigene Gefahr. Bei sonstigen Schäden haftet der Vermieter nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter beruht.
§ 7 Hinweis zum Datenschutz Personengebundene Daten des Gastes werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§ 8 Gerichtstand Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Neuenbürg, also der Ort, in dessen Einzugsbereich sich Charlottes Forsthaus befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind.
§ 9 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
* “Reiserücktrittsversicherung” Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung von “Charlottes Forsthaus”. Diese ist preisgünstig und schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen. Die Versicherung kann entsprechend deren AGB von Ihnen in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Gastaufnahmevertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden, bzw. Ihre Vorleistungen vertragsgemäß nicht rückerstattet werden.
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